Evangelische Grundschule Zehlendorf

Infos für Eltern

Kinder lernen an der Evangelischen Grundschule Zehlendorf immer ganzheitlich. Denn das ist die Basis, um eigene Potenziale zu entdecken und zu entfalten. Und nur wer seine Talente und sich selbst gut kennt, wer für sich selbst Sorge tragen kann, der schafft das auch für andere, für die Welt und die Gemeinschaft.

Hinweise für ein gutes Miteinander

Abholen

Die Kinder können nach Beendigung  des Unterrichts von den Eltern abgeholt werden oder sie gehen in die ergänzende Förderung und Betreuung je nach gebuchtem Modul. Die Kinder verabschieden sich von der/dem betreuenden Pädagogin/Pädagogen. Sie werden in der Anwesenheitsliste ausgetragen.

Andacht

Am Montagmorgen feiern wir eine gemeinsame Andacht mit den Kindern. Wenn Sie Zeit und Lust haben, kommen Sie gern dazu.

Beurlaubungen

Schülerinnen und Schüler können auf vorherigen schriftlichen Antrag ihrer Erziehungsberechtigten von der Teilnahme am Unterricht oder an sonstigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule nur befreit werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§ 46, Abs. 5, Satz 1SchulG). Bis zu drei Tagen darf die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer dies genehmigen, ab vier Tagen ist die Genehmigung durch die Schulleitung notwendig. Unmittelbar vor oder nach den Ferien kann nur in wichtigen Ausnahmefällen eine Beurlaubung genehmigt werden. Der vorzeitige Antritt oder die verspätete Rückkehr einer Reise sind nicht als Ausnahmefall anzusehen. Die Kinder haben den versäumten Unterricht selbständig nachzuarbeiten.

Elternbeitrag

Das Schulgeld wird einkommensabhängig nach Maßgabe des Trägers erhoben.

Elternversammlung

Die Eltern der SchülerInnen einer Klasse bilden die Elternversammlung. Vorsitzende sind zwei Elternteile, auf die bei der Wahl die meisten Stimmen fallen. Sie laden zur Elternversammlung ein und sprechen die Tagesordnung mit dem Klassenteam ab. Weitere Informationen finden Sie im Kirchlichen Schulgesetz, KSchulG, Abschnitt IV – Elternvertretung in der Schule, § 43.

Ergänzende Förderung und Betreuung

Nach dem Unterricht gehen die Kinder in die eFöB. Es ist uns wichtig, dass sie dort frei spielen dürfen. So bieten die Pädagogen und Pädagoginnen den Kinder den Raum sich zu entfalten, zu spielen und Angebote wahrzunehmen. Am Nachmittag finden AGs statt und die Kinder werden während der Hausaufgaben unterstützt und betreut. Die Eltern müssen den Betreuungsgutschein beim Jugendamt beantragen. Das Hortmodul 2 ist für die 1. bis 3. Klasse kostenlos.

Ferien

Für uns gelten die Berliner Schulferien. Bitte achten Sie darauf, vor den Sommerferien alle Materialien Ihrer Kinder (Sportbeutel, Hausschuhe, etc.) mitzunehmen, da die Schule in der Schließzeit komplett gereinigt wird.

Frühenglisch

Die Kinder haben in den Klassenstufen 1 und 2 eine Wochenstunde Englisch.

Hausschuhe

Die Kinder tragen in der Schule Hausschuhe. Bitte sorgen Sie dafür, dass diese Ihren Kindern passen und vorhanden sind.

Krankmeldung

Sollte sich Ihr Kind nicht wohl fühlen, melden Sie sich bitte bis spätestens 8.00 Uhr im Sekretariat, um Ihr Kind krankzumelden. Eine schriftliche Entschuldigung von Ihnen ist bei Gesundung der/ dem Klassenlehrerin/ Klassenlehrer abzugeben. Infektionskrankheiten müssen uns bitte umgehend gemeldet werden.

Mittagessen

Alle Kinder essen gemeinsam im Klassenverbund mit der/ dem Erzieherin/ Erzieher. Das Essen wird uns von Apetito-Catering geliefert.

Religionsunterricht

An der EVZ haben die Kinder 2 Wochenstunden verpflichtenden Religionsunterricht.

Selbstständigkeit

Wir möchten die Selbstständigkeit der Kinder fördern. Dazu gehört auch, dass Sie Ihrem Kind Vertrauen schenken. Lassen Sie es spätestens ab Schuleingang allein hineingehen. Wir sind da!

Sportunterricht

Wir möchten viel Sportunterricht im Freien anbieten. Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf bietet uns Hallenzeiten in den Sporthallen des Bezirks an.

Träger

Die Schule steht in Trägerschaft der Schulstiftung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Als anerkannte und bewährte Trägerin betreibt die Schulstiftung mehr als 30 Schulen in Berlin und Brandenburg.

Unterrichtsbeginn

Die Schule beginnt jeden Tag um 8.00 Uhr.

Vollmachten

Soll Ihr Kind von Verwandten, Bekannten etc. abgeholt werden, so benötigen wir eine schriftliche Erlaubnis dafür. Gibt es Personen, die Ihr Kind regelmäßig abholen, so können Sie für diese eine Dauervollmacht erteilen. Soll Ihr Kind allein die Schule verlassen dürfen, benötigen wir hierfür ebenfalls eine Vollmacht.

An der EVZ arbeiten beide pädagogischen Berufsgruppen zusammen. Die Erzieherkräfte begleiten in den Klassen 1-4  den Unterricht. Die pädagogischen Teams tauschen sich regelmäßig aus und planen gemeinsame Aktivitäten im Schulalltag. Unsere Schulräume stehen für allen Pädagogen und Pädagoginnen offen.

Die Gremien der Schule entsprechen dem Berliner Schulgesetz. Grundlage für ihre Arbeit bildet das KSchulG. Die Gesamtelternkonferenz sowie die Gesamtkonferenz und die Schulkonferenz tagen regelmäßig.